Unsere Praxis
Wir wollen Zeit für Sie haben, daher bieten wir Ihnen Termine an. Sie können selbst mit entscheiden, ob Sie einen kurzen oder langen Termin benötigen.
Auch wenn Terminpatienten grundsätzlich Priorität haben, müssen wir gelegentlich akut Erkrankte oder Notfallpatienten zeitlich bevorzugen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für die Sprechstunde.
Die Zeiten sind:
| Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 15:00 bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | keine Termine |
Rezepte können gerne auch per Telefax (0711/65403027) oder E-Mail bestellt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Sprechstunden abhalten können. Die Gebührenordnung erlaubt dies nicht mehr.
Dasselbe gilt für Anfragen per E-Mail, die wir leider nicht mehr bearbeiten können.
Grundsätzlich sind bei gesetzlich Versicherten telefonische Beratungen, aber auch Wiederholungsrezepte etc. nicht mehr abrechnungsfähig. Dies bedeutet, dass wir alle diese Leistungen umsonst erbringen sollen.
Solche Leistungen können nur erbracht werden, wenn wir sie gemäß der GOÄ (Selbstzahler) abrechnen können. Sollten Sie als gesetzlich Versicherter daher schriftliche Anfragen stellen, können wir diese nur beantworten, wenn Sie sich zur Abrechnung gemäß GOÄ verpflichten.
Gerne rufen wir unsere Stammpatienten auf Anfrage zurück, was natürlich besonders für Selbstzahler gilt.
Zur Bestellung per E-Mail nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Die meisten einfachen Atteste und Bescheinigungen werden nicht von den
Krankenkassen bezahlt. Sie müssen privat bezahlt werden und kosten je
nach Aufwand in der Regel zwischen 20,– € und 50,– €. Diese Leistungen
sind sofort und bar zu bezahlen.
Die Erstellung eines Gutachtens erfordert meist viel Zeit, vom
know-how ganz abzusehen. Gutachten können daher nur bei angemessener
Vergütung erstellt werden. Dies geschieht auf Stundenbasis resp. gemäß
den Ziffern 80 bis 96 GOÄ.
Patienten der gesetzlichen Krankenkassen müssen grundsätzlich ihre Chipkarte und
die Praxisgebühr beim ersten Besuch im Quartal bereithalten.
Wird eine Quittung oder Überweisung vorgelegt, entfällt die Praxisgebühr.
Wir akzeptieren aber wegen der Grundpauschale (Grundvergütung) nur die Chipkarte.
Bei einer Überweisung ist unsere Grundpauschale so niedrig, dass
wir auf dieser Basis keine Behandlung durchführen können.
Werden Leistungen angefordert und/oder erbracht, ohne dass eine
Chipkarte oder Überweisung vorgelegt wird, müssen diese umgehend
bar bezahlt werden (Privatabrechnung).
Aufgrund etlicher negativer Erfahrungen mit Printmedien, Fernsehen und Radio beantworten wir Presseanfragen nur noch nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung.
Psychische, körperliche und soziale Probleme ziehen häufig rechtliche Fragen und Auseinandersetzungen nach sich. Auch hier können wir Ihnen mit Beratung und Kompetenz zur Seite stehen. Unsere Kooperationspartner sind erfahrene Juristen.
Diese können Ihnen bei Sozialrechts-, Arbeitsrechts- und Medizinrechtsfragen schnell und unbürokratisch helfen.
Termine erhalten Sie auf Anfrage über Telefon oder, besser, per E-Mail: Medizinrechtliche-Beratung@Schlafmedizin-Stuttgart.de.
Die Abrechnung der rechtsmedizinischen oder sozialrechtlichen Fragestellungen erfolgt über das Institut auf Stundenbasis. Dabei orientieren wir uns an den üblichen Abrechnungssätzen von Rechtsanwälten.
Hier kooperieren wir u.a. mit der Zahnarztpraxis Ronald Pfeffer, 70178 Stuttgart. Gerne können Sie über unsere Praxis oder auch direkt mit Herrn Pfeffer Kontakt aufnehmen.
Beispiel für eine Kieferschiene (zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken; es wird ein neues
Fenster geöffnet):
E-Mail: Zahnarzt@Schlafmedizin-Stuttgart.de oder Ronald.Pfeffer@gmx.de.
(Zum Vergrößern bitte auf das jeweilige Bild klicken; es wird ein neues Fenster geöffnet.) |
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![]() Der Eingangsbereich der Praxis. |
![]() Der freundliche Empfang. |
![]() Das Besprechungszimmer. |
![]() Ein Behandlungszimmer. |
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