Allgemeinmedizin
Als Facharzt für Allgemeinmedizin verfügt Dr. Dr. Gismar Ziegler über mehr als 25 Jahre Erfahrung in allen allgemeinärztlichen Fragestellungen, Aufgaben und Problembereichen.
Durch die politische Entwicklung waren wir gezwungen, im Rahmen der Kassenzulassung die Allgemeinmedizin aufzugeben und nur noch fachärztlich tätig zu sein.
Dies war Ausdruck einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik sowie des kontraproduktiven Verhaltens der gesetzlichen Krankenkassen, aber auch der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Krankenkassen sind in den meisten Gremien der KV paritätisch vertreten und entscheiden so mit über die Zulassung der Ärzte etc. Damit sind sie ebenso in der Verantwortung wie die KV selbst.
Leider können wir diesen Prozess weder stoppen noch beeinflussen.
Mittlerweile hat sich diese Zulassung verändert, Dr. Dr. Ziegler ist als Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik zugelassen, außerdem als Facharzt für Allgemeinmedizin mit den Zusatzbezeichnungen für Schlafmedizin und Flugmedizin.
Ein Beispiel für diese völlig unverständliche Politik ist z.B. die neue Laborverordnung, die seit dem 1. Oktober 2008 regelt, dass die niedergelassenen Ärzte für ihre Laborleistungen keinerlei Honorar mehr erhalten.
Welchen Sinn diese Regelung hat, bleibt völlig offen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Ärzte Aufwand und Kosten haben, aber hierfür nicht bezahlt werden.
Diese Laborverordnung ist im Grunde Enteignung!
Diese Regelung führt automatisch dazu, dass nötige Blutuntersuchungen unterbleiben, was nicht zu einer besseren Patientenversorgung beitragen wird. Andererseits führt eine solche Regelung automatisch zu erhöhten Kosten für die Versicherten.
Die Konsequenz: Unsere gesetzlich versicherten Patienten müssen nun die meisten Laboruntersuchungen selbst bezahlen.
Hausärztliche Behandlungen sind daher nur für Privatpatienten und Selbstzahler möglich. Hausbesuche sind grundsätzlich nicht möglich!
Zur Information: Ein Hausarzt erhält gemäß der neuen Gebührenordnung (gültig seit 1. Januar 2009, geändert zum 1.7.2010) pro Quartal eine Pauschale zwischen 38,– € bis rund 40,– € pro Patient. Dies ist das sog. Regelleistungsvolumen (RLV).
In dieser Pauschale, dem Regelleistungsvolumen (RLV), sind Hausbesuche ebenso enthalten wie alle diagnostischen Maßnahmen, Untersuchungen, Beratungen, technische Leistungen wie Lungenfunktion, EKGs, etc.
Lt. Gesetz müssen die Regelleistungsvolumina dem Arzt vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt werden. Wir kennen unser RLS, das zum 1.7.2010 in Kraft trat, bis heute (30.7.2010) nicht! Diese permanenten Rechtsverstöße werden nie geahndet, Rechtssicherheit haben wir Ärzte de facto keine, schon gar nicht Planungssicherheit.
Verglichen mit einer Autowerkstatt ist diesem Staat die Quartalsleistung eines Hausarztes weniger wert als die Arbeitsstunde eines Automechanikers.
Dies bedeutet, dass ein Hausarzt auch nur eine Regelleistung erbringen kann und wird, die diesem Umsatz entspricht.
Was ist das für eine Demütigung und Herabsetzung ärztlicher Leistungen, welche Wertschätzung erfahren wir Ärzte in diesem System?
Besonders kritisch ist in diesem Kontext die Rolle der Presse zu sehen, die kaum einen Versuch auslässt, die vermeintlich zu hohen Honorare der Ärzte anzuprangern.
Wir bieten alle relevanten Impfberatungen und Impfungen an, auch in der Reisemedizin. Die Praxis ist zugelassen als Gelbfieberimpfstelle.
Selbstverständlich erstellen wir einen aktuellen Immunstatus und beraten Sie darauf basierend bezüglich der für Sie erforderlichen Impfungen.
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