Allgemeinmedizin
Als Facharzt für Allgemeinmedizin verfügt Dr. Dr. Gismar Ziegler über mehr als 25 Jahre Erfahrung in allen allgemeinärztlichen Fragestellungen, Aufgaben und Problembereichen.
Durch die politische Entwicklung waren wir gezwungen, im Rahmen der Kassenzulassung die Allgemeinmedizin aufzugeben und nur noch fachärztlich tätig zu sein.
Dies war Ausdruck einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik sowie des kontraproduktiven Verhaltens der gesetzlichen Krankenkassen, aber auch der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Krankenkassen sind in den meisten Gremien der KV paritätisch vertreten und entscheiden so mit über die Zulassung der Ärzte etc. Damit sind sie ebenso in der Verantwortung wie die KV selbst.
Leider können wir diesen Prozess weder stoppen noch beeinflussen.
Mittlerweile hat sich diese Zulassung verändert, Dr. Dr. Ziegler ist als Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik zugelassen, außerdem als Facharzt für Allgemeinmedizin mit den Zusatzbezeichnungen für Schlafmedizin und Flugmedizin.
Ein weiteres Beispiel für diese völlig unverständliche Politik ist die neue Laborverordnung, die seit dem 1. Oktober 2008 regelt, dass die niedergelassenen Ärzte für ihre Laborleistungen keinerlei Honorar mehr erhalten.
Welchen Sinn diese Regelung hat, bleibt völlig offen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Ärzte Aufwand und Kosten haben, aber hierfür nicht bezahlt werden. Im Gegenteil, bei einer Überschreitung der veranlassten Laborleistungen werden die Ärzte in Regress genommen, was nicht anderes bedeutet, als dass die Ärzte die Laborleistungen auch noch selbst bezahlen.
Diese Laborverordnung ist im Grunde Enteignung!
Diese Regelung führt automatisch dazu, dass nötige Blutuntersuchungen unterbleiben, was nicht zu einer besseren Patientenversorgung beitragen wird. Andererseits führt eine solche Regelung automatisch zu erhöhten Kosten für die Versicherten.
Die Konsequenz: Unsere gesetzlich versicherten Patienten müssen nun die meisten Laboruntersuchungen selbst bezahlen.
Weiterhin ist es eine Tatsache, dass sowohl die Zahl der Patienten budgetiert ist, wie auch die Zeit, die wir pro Patient pro Tag aufwenden dürfen, wie auch die Zeit insgesamt im Quartal.
Als wäre Krankheit planbar?
Hausärztliche Behandlungen sind daher nur für Privatpatienten und Selbstzahler möglich. Hausbesuche sind grundsätzlich nicht möglich!
Zur Information: Ein Hausarzt erhält gemäß der neuen Gebührenordnung (gültig seit 1. Januar 2009, geändert zum 1.7.2010) pro Quartal eine Pauschale zwischen 38,– € bis rund 40,– € pro Patient. Dies ist das sog. Regelleistungsvolumen (RLV).
In dieser Pauschale, dem Regelleistungsvolumen (RLV), sind Hausbesuche ebenso enthalten wie alle diagnostischen Maßnahmen, Untersuchungen, Beratungen, technische Leistungen wie Lungenfunktion, EKGs, etc.
Die zusätzlich abrechenbaren Leistungen aus der psychosomatischen Medizin sind so eng budgetiert, dass sie gleichfalls nur sehr eingeschränkt abgerechnet werden können.
Über dieses RLV + Individualbudget hinaus erbrachte Leistungen werden nicht vergütet.
Jeder Arzt hat zusätzlich ein Zeitlimit, das er abrechnen darf. Dies bedeutet, hinter jeder Leistung steht eine sog. Prüfzeit, die maximal 12 Stunden pro Tag betragen darf und im Quartal nicht über 780 Stunden hinausgehen darf.
Das Zeitlimit der sog. "Prüfzeit" stimmt mit der Zeit, die der Arzt dem Patienten zur Verfügung steht, nicht überein. Am Beispiel der Psychotherapie wird dies besonders deutlich: Die Zeit mit Patient beträgt 50 Minuten, die Prüfzeit sind aber 70 Minuten. Der Rest von 20 Minuten, so verfügt es das Gesundheitssystem, dient der Dokumentation, oder besser dem Leerlauf!Sogar ein Institut, das den Krankenkassen nahe steht, hat mittlerweile festgestellt, dass diese Zeitansätze der Prüfzeiten um durchschnittlich 30 Prozent überzogen sind (sog. IGES-Expertise im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, Berlin 2010).
Die Realität der Arbeitszeit eines Arztes ist deutlich anders als die Prüfzeit, zugestanden werden einem Arzt reale Arbeitszeiten von höchstens 40 Stunden pro Woche. Die darüber hinaus erbrachten Arbeitszeiten werden nicht vergütet.
Dieses System ist schlicht Planwirtschaft, oder besser gesagt Staatsmedizin!
Verglichen mit einer Autowerkstatt ist diesem Staat die Quartalsleistung eines Hausarztes weniger wert als die Arbeitsstunde eines Automechanikers.
Dies bedeutet, dass ein Hausarzt auch nur eine Regelleistung erbringen kann und wird.
Was ist das für eine Demütigung und Herabsetzung ärztlicher Leistungen, welche Wertschätzung erfahren wir Ärzte in diesem System?
Besonders kritisch ist in diesem Kontext die Rolle der Presse zu sehen, die kaum einen Versuch auslässt, die vermeintlich zu hohen Honorare der Ärzte anzuprangern. Mittlerweile, da Ärzte nicht mehr so lange und so viel arbeiten dürfen, wird die vermeintlich zu geringe Arbeitszeit beklagt.
Genau das aber haben die Krankenkassen und alle beteiligten Bürokraten doch gewollt?
Und jetzt, da ein Mangel an Ärzten deutlich wird, tun alle Beteiligten, sie hätten's nicht gewusst.
Wir bieten alle relevanten Impfberatungen und Impfungen an, auch in der Reisemedizin. Die Praxis ist zugelassen als Gelbfieberimpfstelle.
Selbstverständlich erstellen wir einen aktuellen Immunstatus und beraten Sie darauf basierend bezüglich der für Sie erforderlichen Impfungen.
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